Stornokosten - Übernahme durch M&M-Kreditkarte !?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von HOH, 25. Januar 2012.

  1. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Stornokosten - Übernahme durch M&M-Kreditkarte

    Du darfst Dich das gerne weiter fragen und ggf. beantworten.

    Wenn Du Inhaltliches beizutragen hast: Gerne. Fragen nach
    den "besten" Möglichkeiten, sich Versicherungsleistungen zu
    erschleichen, finde ich (ganz ehrlich) doch eher entbehrlich.

    PS:
    Wow, was für eine wahrhaft geschliffene Ausdrucksweise ...
    Respekt.
     
  2. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Die im Kreditkartenvertrag inkludierte Versicherung bezahlt, wenn ein versicherter Schadensfall eingetreten ist.
    Was ein versichererter Schadensfall ist, steht in den Versicherungsbedingungen.
    Wichtig: Nicht versichert sind Ereignisse und Krankheiten, die schon vor der Buchung bekannt waren!

    Grundsätzlich kannst Du aber auch einen anderen, mühsamen Weg gehen: Weise nach, dass die Fluggesellschaft durch Deine Stornierung einen viel geringeren Schaden hat, z.B. weil sie den Sitzplatz wieder (evtl. zu einem höheren Preis) verkauft hat. Mühsam, den Beweis zu erbringen und gegen die AGB's zu klagen. Aber nicht aussichtslos, da durch die starre Stornoregelung eine einseitige Benachteiligung der Kunden vorliegt.
    Der Beweis, dass Dein ursprünglicher Sitzplatz nocheinmal verkauft wurde kann z.B. dadurch erbracht werden, dass Du versuchst einen Tag vor Abflug ein Ticket für den ursprünglichen Flug zu kaufen. Wird Dir keines angeboten, ist die Maschine ausgebucht und Dein Sitzplatz sicher ein zweites Mal verkauft!
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Storno-Versicherung durch M&M-CC

    Das ist wohl wahr.
    Oben gibt's den entsprechenden Link zum Nachlesen.
     
  4. jhein05

    jhein05 Co-Pilot

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    Re: Stornokosten - Übernahme durch M&M-Kreditkarte

    Nein, aber sich für Prüfungen krank schreiben zu lassen.
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Betrug bleibt Betrug

    Und was soll sinnvoll daran sein, sich "für Prüfungen krankschreiben" zu lassen? :shock:

    Ganz davon abgesehen, daß eine unberechtigte (falsche) "Krankschreibung" bei
    uns immer eine "Schummelei" der PKV gegenüber gewesen wäre (---> Tagegeld). :idea:
     
  6. halk

    halk Platinum Member

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    Wobei es noch grundsätzlich interessant wäre zu wissen, wann die Buchung erfolgt ist: vor oder nach der OP. Und wann der Termin dafür gemacht wurde, bzw. die Diagnose gestellt.
     
  7. jhein05

    jhein05 Co-Pilot

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    Re: Betrug bleibt Betrug

    Tagegeld gibts doch nur bei Arbeitsausfall, oder? Das würde ja erfordern dass man arbeitet.
     
  8. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Tagegeld

    Nein - das kommt auf den Vers.-Vertrag an.
    Arbeiten darf man selbstverständlich nicht.

    Wir haben vor Prüfungen immer "gebüffelt".
    Aber das wird nun wirklich sehr Off-Topic. :idea:
     
  9. jhein05

    jhein05 Co-Pilot

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    Re: Tagegeld

    a) Es gibt ein Bereicherungsverbot beim Tagegeld. Wenn man keine Einnahmen hat, kriegt man auch kein Tagegeld, bzw. kann keines vereinbaren.
    b) Krankentagegeld bekommt man nur, wenn man arbeitsunfähig ist, nicht wenn man prüfungsunfähig ist.
    c) Zumindest bei der PKV muss man ja alles beantragen. Man kann also durchaus krank sein und kein Krankentagegeld bekommen. Ich hatte z.B. gar keines vereinbart, folglich auch nix bekommen.

    Man muss sogar, weil man sonst wegen des Bereicherungsverbots, gar kein Tagegeld vereinbaren kann. Ich denke aber Du meintest, dass man an eine Tag an dem man krankgeschrieben ist nicht arbeiten darf. Das ist aber auch nicht ganz richtig. Wenn man als Lagerarbeiter in einem Kühlhaus wegen einer Erkältung krankgeschrieben ist, darf man durchaus in einem Sonnenstudio aushelfen (wenn das der AG vorher genehmigt haben sollte). Oder man kann auch trotz Krankschreibung bei seinem Arbeitgeber arbeiten-

    Du hattest gefragt.
     
  10. miles-and-points

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    Yup.
    Aber habe leider noch keine Antwort auf die Frage bekommen.
     
  11. halk

    halk Platinum Member

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    Nun , das mit dem Krankschreiben bei Prüfungen kann ich beantworten. Als ich vor Jahrzehnten in NRW Staatsexamen geschrieben habe, drei Tage, wurden die Reihen täglich lichter, also dünner. Ich kann mich zwar nicht erinnern, wieviel Prozent derer, die begonnen haben, auch am dritten, letzten Tag ihre Klausur abgegeben haben, aber es waren deutlich weniger, als begonnen haben: wer sich nämlich vorher bei der Aufsicht als krank meldete und ein Attest nachreichte, durfte noch mal von vorne beginnen. :idea:
    Ich habe mir diesen Stress nicht angetan.
     
  12. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das mag ja zutreffen -
    aber trotzdem verstehe ich nicht, was daran sinnvoll sein sollte.
     
  13. halk

    halk Platinum Member

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    Ganz einfach: wer glaubte, mit den aktuellen Aufgaben nicht gut zu Recht zu kommen, hoffte auf mehr Glück im nächsten Versuch.
     
  14. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das habe ich ja verstanden; sinnvoll finde ich diese Vorgehensweise
    allerdings nicht. Wir haben vor Prüfungen einfach mehr "gebüffelt". :idea:

    Aber das sagte ich ja schon - also könnten wir (sofern's noch Bedarf
    für Diskussionen geben sollte) zum Thread-Thema zurückkommen. 8)
     
  15. Air Control

    Air Control Administrator

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