Die Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, auch wenn die Schwangerschaft bei Buchung bekannt war. http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1373009
Storno bei vorzeitigen Wehen? Man darf gespannt sein, ob dieses Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 224 C 32365/11) Bestand hat.