Hallo zusammen, ich bin gerade wieder über einen interessanten Artikel gestolpert. Laut der deutschen Gesellschaft für Reiserecht steht dem Reisenden Schadensersatz zu, wenn die Reiseunterlagen Fehler enthalten. Wenn beispielsweise der Eigenname falsch geschrieben wurde oder der Hotelname. Außerdem muss die Reise unter diesen Umständen nicht angetreten werden. Der Fall liegt beim Amtsgericht Solingen - Aktenzeichen: 9S 294/11 Und hier der Link zum Spiegel-Artikel: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/rei ... 79658.html
Ohne die Einzelheiten zu kennen, macht das doch Sinn: Wenn Herr Cartensen mit seiner Gattin, Frau Carstensen, am Flughafen einchecken will und laut Reiseunterlagen Frau Carstensen aber Frau Müller heißen soll, dann geht der Ärger doch schon los. :idea:
Fragt sich aber wer von wem Ärger bekommt...? :mrgreen: Ob Frau C. vom CI Personal "bearbeitet" wird, oder Herr C. von Frau C. :wink: