Meilen vererben?

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von Vogel, 16. April 2008.

  1. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Sie lebt doch in den USA - da ist jetzt mittag, so dass ich nicht davon ausgehe, dass sie liegt. Und schon gar nicht in Lothringen. Was ihre Freundin Lorraine macht, weiss ich allerdings nicht.

    Ich fühle mich von euren Kalauern angesteckt und gehe nun schnell auf 1-13 Bierchen um dieses Unwohlsein loszuwerden. Cheers.
     
  2. Guest

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    wer weiß, wer weiß
     
  3. Guest

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    Du meinst Sophia Lorraine?
     
  4. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Ja und der Place Stanislas ist sehr sehenswert.
     
  5. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Adelstitel gehören zum Namen. Vererbbar in gewissem Sinne.
    Senatorcard nicht vererbbar.
    Meilen sind eigentlich wie Geld vererbbar. Auskunft anlässlich einer Frage bei der Hotline.
    (Nicht womöglich oder evtl. oder eher oder vermutlich oder so. Nein, ganz sicher.)
     
  6. Guest

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    Dachte "eigentlich"?
    Ja, was nun???
     
  7. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Entschuldigung, wenn es etwas irreführend rüberkam:
    eigentlich heisst für mich soviel wie oder so gut wie. Ich hätte es eigentlich ganz weglassen können. :wink:
    Also: Meilen sind wie Geld vererbbar. Einer tritt ab und hinterlässt sie und der Erbe bekommt sie.
     
  8. Guest

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    Wenn man mal überlegt, was Meilen sind, dann ist es ganz einfach. Glaube mich zu erinnern, daß hier mal eine sehr gute Definition gebracht wurde: Meilen sind vorausbezahlte Flugscheine. Oder: Meilen sind der bereits bezahlte Anspruch auf Ausstellung eines Flugscheins.

    Wie sieht es eigentlich mit der mündlichen Schenkung von Meilen für den Todesfall aus?

    Spannend wäre es jetzt zu wissen, wie es sich mit Paybackpunkten verhält. Noch spannender: Was geschieht mit einem fetten Meilenkonto im Falle einer Scheidung.
     
  9. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Im Falle einer Scheidung bleiben die Meilen auf der Karte, dem die Karte gehört und der auch die Meilen erflogen oder gesammelt hat.
    Ob da wohl jemand klagt auf Herausgabe des Zugewinns oder so?
     
  10. Guest

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    In den U.S.A vielleicht, in Deutschland halte ich das für eher unwahrscheinlich.
     
  11. Guest

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    Der Erbe muss freilich entweder eine LH-Kreditkarte oder Status haben, sonst ist die Freude an dem neu hinzugewonnenen Meilenberg evtl. schon nach 3 Monaten buchstäblich verflogen.
     
  12. Guest

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    Ja, das kann man so sagen :mrgreen:
     
  13. Mr.Radar

    Mr.Radar Gold Member

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    Ich sagte nicht, dass es geht. Ich sagte nur, dass man, wenn man sich die Meilen einfach so mittels Kartennumer und Pin schnappt, mal _sicher nicht_ den Status übernehmen kann. D.h. rein statistisch gesehen kann die Chance beim "regulären" Meilen vererben nur größer sein.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Was Du damit sagen wolltest ist, dass es am einfachsten wäre eben Pin und Kartennummer zu nehmen und die Meilen einfach abzufliegen und fertig?
     
  15. Case-Mix

    Case-Mix Silver Member

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    Es gibt nichts was es nicht gibt, Meilen vererben, daß habe ich auch nicht nicht gehört :)
     
  16. Guest

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    Hört, hört!

    Scheint aber möglich zu sein wie wir auf Seite 1 in diesem Thread schon mehrmals gehört haben. :wink:
     
  17. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Wobei die mit den Minus-Meilen sich freuen würden. hihi.
     
  18. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Es gibt wohl noch mehr Dinge, von denen Du noch nix gehört hast, die es aber zweifelsfrei gibt.
    Hier ist die Nr. vom Sen-Service, da kannst Du anrufen und es hören:
    01803-993366
     
  19. Guest

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    Als eiferiger Leser und sparsamer Poster will ich auch noch meine Meinung dazu abgeben (eine Meinung, keine Rechtsberatung!, muss man bei der Abmahnwut heutzutage schreiben...):

    - Meilen sind keine vorausbezahlten Flugscheine, sondern ein prozentualer Rabatt auf getätigte Umsätze. Daher gilt auch der geldwerte Vorteil wenn die zur Erzeugung der Meilen getätigten Umsätze steuerlich geltend gemacht wurden.

    - daraus lässt sich in der Theorie ableiten das es sich um einen erwirtschafteten Vermögenswert handelt, welcher im Erbfall der Masse zugerechnet wird und entsprechend in der Erbschaftssteuerberechnung zum tragen kommt.

    - Im Scheidungsfall es nur ein echter Zugewinn wenn die Meilen ausschliesslich im privaten Flugverkehr oder als Selbstständiger gesammelt worden wären, da die Rabatte bei Geschäftsflügen von Angestellten eigentlich dem Arbeitsgeber gehören, als Vertragspartner mit LH für den Flug. Der Arbeitnehmer ist hier nur der Leistungsempfänger. Ist der AN seitens des AG berechtigt die Meilen auf seinen Namen zu sammeln und zu verbrauchen, würde ich es als Bonus/Tantieme einordnen der mit in die Berechnungs des effektiven Jahresgehaltes einfliesst und damit die Höhe der Unterhaltszahlung mitbestimmt.


    Wer das anders sieht, bin für alle Argumente offen :).
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Nönö, passt schon, wir wissen ja: Meilen muss man versteuern, auf Überweisungen gibt es keine Meilen, und Buchungen im Ausland bringen einen ins Gefängnis. :roll:
     

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