Als vor zwei Wochen der Lokführerstreik war bekam ich von der Bahn- Hotline die Auskunft, dass an meinem Abflugtag eine Anreise mit der Bahn zum Flughafen nicht möglich ist. Eine Internetrecherche bestätigte dies. Ich musste entweder mit der Bahn am Tag vorher anreisen oder eben mit PKW. Das "Zug zum Flug" Ticket war gratis im Flugticket enthalten. Auf Anfrage bei der Bahn bekam ich einen Vordruck den ich ausfüllen soll, über evtl. Kompensationsleistungen der Bahn konnte mir niemand etwas sagen. Weiß jemand ob ich da auf irgendeine Entschädigung hoffen kann oder kann ich mir die 60 Cent Porto sparen.
Die Leistung Zug zum Flug war nicht gratis, sie war nur bereits im Flugticket eingepreist. Da dadurch es schwierig wird eine pauschale Erstattung des Wertes zu bekommen, würde ich die gefahrenen PKW Kilometer mit km=0,30€ ansetzen und diese entsprechend versuchen geltend zu machen.
"Zug zum Flug" ist kein Angebot der Deutschen Bahn (kann man dort nicht buchen), sondern von Fluggesellschaften, Flugvermittlern und Veranstaltern von Pauschalreisen, die darüber mit der Deutschen Bahn Verträge abgeschlossen haben und die jeweils vereinbarten Pauschalbeträge pro Person an die Deutsche Bahn abführen. Ich befürchte deshalb, dass sich die Deutsche Bahn hinsichtlich einer Erstattung für unzuständig erklären und es ablehnen wird, Dir irgendetwas zu erstatten. Ob vom Anbieter der von Dir gebuchten Flüge einschl. "Zug zum Flug" etwas zu holen ist, kann ich nicht beurteilen und hängt möglicherweise davon ab, ob er den vereinbarten Pauschalbetrag auch dann an die Bahn abführen muss, wenn Du die Bahnfahrten wegen des Streiks gar nicht in Anspruch nehmen konntest.
Also ich bekomme bei Verspätungen, wenn ich ein Rail&Fly Ticket habe,über 1 Stunde immer pauschal 10,-€ vergütet. Wie das bei Streiks aussieht weiß ich nicht. Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk