Guten Morgen! Zum Meilen sammeln über T-Mobile wurde in letzter Zeit ja häufiger ein Nachweis für die Selbständigkeit benötigt, um Business-Tarife und die entsprechenden Meilen dafür zu bekommen. Da ich als "einfacher Angestellter" nicht in den Genuss kam, an dieser Aktion teilzunehmen, wollte ich mich mal erkundigen, was nötig ist, um einen Nachweis der Selbständigkeit zu erhalten? In erster Linie würde mir da der Gewerbeschein in den Sinn kommen. Ich habe auch schon mal ein bisschen im Internet gesucht und gesehen, dass die Anmeldung an sich 15 bis 60 Euro kostet. Aber was ist damit verbunden und welche Auswirkungen hat das? Kann ich mir als Geschäftsgrundlage irgendwas aussuchen (Verkaufen von selbstgebackenen Weihnachtsplätzchen, Vermitteln von Bonuspunkten usw.)? Muss ich, wenn ich dann 10 Euro Umsatz im Jahr mache (und vielleicht 5 Euro Gewinn), bereits Gewerbesteuer zahlen und wie hoch wäre das dann? Es wäre schön, wenn Ihr ein paar Tipps dazu geben könntet. Danke im Voraus!
Grundsätzlich kannst Du Dir die Geschäftsgrundlage aussuchen (sofern es sich nicht um illegale Aktivitäten handelt). Hauptänderung ist, dass Du ab dem Zeitpunkt der Anmeldung jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben MUSST, und diese den Bogen für selbständige Arbeit beinhalten muss. Steuerfragen kann man pauschal hier schwer beantworten, hängt ja auch davon ab, ob Du sonst noch etwas verdienst usw. Aber solange Du keine Verluste mit dem Gewerbe machst, solltest Du auch keine Probleme mit der Steuer bekommen. Es ist auch möglich das Gewerbe mit 0€ einfach ruhen zu lassen, dies muss allerdings auch so angegeben werden auf der Steuererklärung. Ach ja, Du wirst auch Post von der IHK bekommen, ist bei geringen Einkünften über das Gewerbe aber nicht wichtig. Sollte es nur um einen Nachweis für Aktionen, Metro/Ratio Karten oder sonstige Vergünstigungen gehen, kann man das Gewerbe anmelden und dann halt nichts darüber verdienen. Allerdings sollte man, wenn man in einem nichtselbständigen Arbeitsverhältnis ist prüfen, ob der Arbeitsvertrag evtl. gegen die Anmeldung eines Gewerbes spricht (evtl. muss selbständige Arbeit neben der nichtselbständigen genehmigt werden).
Steuererklärung gebe ich eh schon ab, weil ich da einiges kann/muss. Von daher wäre das nicht das Entscheidende. Um Deinen Text kurz zusammenzufassen. Ich gehe zum Amt, melde ein Gewerbe für irgendwas an und gebe anschließend in der Steuererklärung im Bogen für selbständige Arbeit unter Einnahmen und Ausgaben jeweils eine 0 an. Mehr ist nicht (mit Ausnahme der Genehmigung des Arbeitgebers)?
Wenn es Dir um Geschaeftsanschluesse der T-Mobile geht, solltest Du zudem darauf achten, dass Du nicht Deinen Bratwurststand anmeldest.
Kann ich so nicht stehen lassen. Zusätzlich muss - je nach Höhe des Umsatzes - regelmäßig eine Umsatzsteuer - Voranmeldung abgegeben werden. Sollte das Gewerbe ruhen oder Du keine Gewinne ausweisen, wird das Finanzamt Dir das Gewerbe früher oder später als Liebhaberei einstufen und Dir die Gewerbetätigkeit aberkennen, denn ein Grundsatz des Selbständigen muss eine Gewinnerzielungsabsicht sein, und mit ein bisschen Glück kommst Du vorher auch noch in den fragwürdigen Genuss einer Betriebsprüfung. Das ist das, was mir spontan noch einfällt, aber ich glaube, ich habe noch was anderes vergessen.
Betriebsprüfung bei 0 Umsatz? Wohl kaum ... Aber Pflicht zur Angabe der Umsatzsteuererklärungen mit Sicherheit, und das die ersten beiden Jahre wohlgemerkt MONATLICH. 8)
Oder gerade eben drum! Die ist dann zwar ziemlich schnell vorbei, die Selbständigkeit aber dann auch.
Kleingewerbetreibende verzichten darauf m.E., muessen also in der Steuererklaerung dazu k.A. machen - und dem OP gehts doch nur um die Selbststaendigkeit zwecks na Ihr wisst schon.
Worauf? Ich steh im Moment auf´m Schlauch. Und worum es dem OP geht, ist dem FA ziemlich s. e. :lol: Abgesehen davon generiert der OP ja mit Hilfe seiner "Firma" Meilen. Die t-mobile - Rechnung z. B. lautet ja wohl auf die Firmenanschrift. Damit wären die ersten Betriebsausgaben schon mal entstanden. Und die Meilen wären dann doch wohl Betriebsvermögen, oder?
Richtig, wer T-Mobile Verträge besitzt, hat Aufwendungen, die Erträge mindern... Der ehrliche Steuerbürger hat allerdings auch sonst. Erträge aufgrund der Kurzer-Gutschrift, die demnach zu versteuern sind. Wer weniger als 17.500 Umsatz im vergangenen Jahr hatte, darf sich nach §19 UStG von der USt (und natürlich somit auch vom VSt-Abzug) befreien lassen, dies ist auf jeder Rechnung auszuweisen. Ich bin allerdings überrascht, dass man hier ein Gewerbe anmelden möchte, aufgrund von Telekom-Meilen. :shock: So wie Du schreibst, merkt man, dass es wirklich nur darum geht und nichts mit einer Geschäftstätigkeit zu tun hat. Ich rate daher von der Sache Abstand zu nehmen. Das Du im Gründungsjahr keinen Gewinn erwirtschaftest und weniger Aufträge hat, ist kein Thema. Aber Selbständigkeit nur zwecke etwaiger Vergünstigungen ohne etwaige Rechnungen und Aufträge... lass es lieber sein. Wer ist denn selbstständig, hat aber keinen Gewerbeschein? Alle selbstständigen Personen mit Freiberuf (wer das ist, findet sich in §18 EStG). Zur Frage wie das Ganze funktioniert: Du musst auf das Amt (neudeutsch: Bürgerbüro). Ausfüllen, bezahlen und Du bist selbständig (mit allen Rechten und Pflichten). Achja, wer eine Würstchenbude anmeldet, muss wohl auch ein Gesundheitszeugnis bei der Anmeldung haben... etc...
Explizit nicht, sonst könnte ja jeder AG in vollem Umfang auf die M&M Konten zugreifen. Das magische Wort in der ganzen Diskussion (ist schon gefallen) lautet Gewinnerzielungsabsicht (es ist auch ein schönes Wort ). Da kann (!) man einen fiesen Strick draus drehen wenn es schlecht läuft und der Beamte einen schlechten Tag hat. Ich würde eher schauen ob ich mit meinem AG reden kann / einen Freund habe der selbständig ist oder oder oder ... oder mal auf die Meilen verzichten (sagt sich natürlich leichter wenn man Sie selber mitgenommen hat :mrgreen: )
Wobei auch der Kleinunternehmer mindestens einmal im Jahr eine USt-Anmeldung abzugeben hat, wenn ich mich nicht irre. Und dann sollte nicht vergessen werden, dass ab dem ersten "Geschäftsvorfall" eine Buchhaltung geführt werden muss.
Er muss sie DIE ERSTEN BEIDEN JAHRE MONATLICH machen: http://www.akademie.de/fuehrung-organis ... stipp.html Übrigens: Wenn der Vertrag ca. 360 Euro kostet, und der Handy-Mensch dir 400 Euro für den Abschluss gibt, dann erzielt man auch Gewinn (nur so zum Thema "Gewinnerzielungsabsicht")
Versteh ich nicht. Er ist doch sein eigener AG. Und AN, die geschäftlich Meilen erwirtschaften, müßten eigentlich 8) diesen geldwerten Vorteil versteuern (aber das hatten wir doch schon des Öfteren hier).
Ich habe grade mal nach den freiberuflichen Tätigkeiten gegoogelt. Dazu zählen ja auch unterrichtende Tätigkeiten. Könnte ich also mich als Nachhilfe-Lehrer (bin selber Student) freiberuflich melden? Welche Auswirkungen wird das Ganze denn haben. Da ich wohl nicht mehr als 400€ im Monat verdiene und auch nicht über die Kindergeldfreigrenze komme, wohl keine oder?
Ah, das gab es 2000 noch nicht, als ich mein Gewerbe angemeldet habe. Ist scheinbar alles ein klein wenig komplizierter geworden
Yepp, ist relativ neu. Als man mir das das erste Mal erzählt hat, konnte ich's nicht glauben. So viel zum Thema "Bürokratieabbau". :evil:
Bin ja kein Meilensammler , helfe aber gerne den Bedürftigen : Gewerbeanmeldungsformular besorgen, penibel ausfüllen , unterschreiben , Datum 23.4. 1997 oder so und wenn das jemand sehen möchte , dann faxt du es eben zur Telecom oder sonst wo hin . Strafrechtlich interessanter Fall in Bezug auf Betrug , so einfach ist es aber nicht .