Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Thread

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 25. Oktober 2011.

  1. Sire83

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  2. Jet1

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  4. berlinerjunge

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    Das ging ja mal fix:
    Quelle: http://de.nachrichten.yahoo.com/aus...päteten-anschlussflug-163441487--finance.html

    Wird IB langsam nervös? Oder warum klagen die sich durch die Instanzen? Bisher waren die doch eher für Versäumnisurteile berühmt...
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. September 2013
  5. Sire83

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    Airlines müssen bei verpasstem Anschluss zahlen:
    Der BGH hat einen EU-Richterspruch in deutsches Recht umgesetzt und Iberia zur Zahlung von 600 Euro verdonnert.
    Ein Kunde hatte wegen Verspätung seinen Weiterflug in Madrid verpasst.
    Der Carrier argumentierte, dass der erste Flug nur 1,5 Stunden zu spät startete, kam damit aber nicht durch.
    http://www.tagesschau.de/inland/flugreise100.html
     
  6. Sire83

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  9. Simon115

    Simon115 Lotse

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    Sehr viele hilfreiche Tipps. Danke !
     
  10. Sire83

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  11. Sire83

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  12. Sire83

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    Kein Ausgleich von der Airline, wenn Veranstalter Flüge verknüpfen:
    Urlauber sollten mit Lufthansa von Hannover nach Frankfurt und mit Condor weiter auf die Malediven fliegen.
    Sie verpassten den Anschluss, weil der Zubringer zu spät war.
    Dafür könne die Airline nicht haftbar gemacht werden, so das Landgericht Frankfurt,
    denn die Flüge wurden unabhängig voneinander gebucht.
    http://www.lvz-online.de/lvzreise/r...getrennten-fluegen/r-reiserecht-b-380726.html
     
  13. Sire83

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    Bei Landung an Ausweich-Airport bekommen Passagiere Geld:
    Wegen des Nachtflugverbots in Frankfurt wurde eine verspätete Maschine aus Gran Canaria nach Köln umgeleitet.
    Dafür gibt's 400 Euro Ausgleich, entschied das Amtsgericht Frankfurt.
    http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1510154
     
  14. Sire83

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  15. Jet1

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    Annullierung eines Fluges wegen fehlender Enteisungsmittel

    Annullierung eines Fluges wegen fehlender Enteisungsmittel

    Nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ist die Annullierung eines winterlichen Fluges wegen fehlender Enteisungsmittel kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Airline von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung nach der EU-Verordnung über die Fluggastrechte befreit.

    http://www.airliners.de/enteisungsmittel-fehlt-entschaedigung-fuer-flugannullierung/30842
     
  16. Sire83

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    Bundesgerichtshof schreibt Veranstaltern feste Flugzeiten vor:
    In einem Urteil gegen die TUI erklärt der BGH die Klauseln für unwirksam, nach denen bei der Buchung lediglich eine 'voraussichtliche Flugzeit' genannt wird.
    TUI meint, die Verbraucherschützer hätten mit ihrer Klage den Urlaubern einen Bärendienst erwiesen, denn nun entstünden allen Anbietern höhere Kosten,
    die sich in den Preisen niederschlagen müssten.
    http://www.spiegel.de/reise/aktuell...r-darf-flugzeiten-nicht-aendern-a-938322.html
    http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-reiseveranstalter100.html
     
  17. Sire83

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  18. Jet1

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    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung über die Fluggastrechte nicht zusteht, wenn der gebuchte Flug wegen einer langen Warteschlange beim Einschecken verpasst wurde.

    http://www.airliners.de/lange-schlange-am-gepaeckschalter-rechtfertigt-verpassten-flug-nicht/31272

    Anmerkung: Ich halte das Urteil für verbraucherfeindlich, weil es die Fluggesellschaften in der Hand haben, ob sich durch den Einsatz von mehr oder weniger Personal beim Einchecken lange Warteschlangen bilden können oder nicht. Das kann somit von den Airlines beeinflusst werden und fällt in ihren Verantwortungsbereich.
     
  19. Bali08

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    Finde ich auch. Allerdings ist die Entscheidung nur konsequent, denn der BGH hat schon früher entschieden, dass es darauf ankommt, dass der Pax "am Flugsteig erscheint" (zB. auch bei Umsteigeverbindungen).
     
  20. Sire83

    Sire83 Diamond Member

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