Flugausfall Easyjet: Entschädigung?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Travelman, 12. Februar 2010.

  1. Sir

    Sir Bronze Member

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    Ja, das geht dann wohl wirklich nicht ohne Anwalt im Ausland. Und Tipps dazu, wie man die findet und wieviel das kostet, habe ich nicht. Vielleicht versucht Du es mal über EUclaim. Die werden auf Provisionsbasis tätig und das mit ihrem Netzswerk sicher auch im Ausland.

    Sir
     
  2. haapee

    haapee Einsteiger

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    Ich habe ebenfalls eine Frage im Bezug auf Entschädigung bei Easyjet. Wie sieht es eigentlich mit einer Entschädigung bei folgender Begebenheit aus:

    Wir hatten einen Flug um Freitag 10.00 nach London. Das Flugzeug hatte einen technischen Defekt und der Flug wurde immer wieder nach hinten geschoben und schlussendlich um 15.00 annuliert! Da zu dieser Zeit eine Umbuchung am selben Tag nicht mehr möglich war konnten wir erst am Samstag fliegen. Wir haben dann das Formular für die Rückerstattung der Transportkosten zurück an unseren Wohnort und die Entschädigung für die Nacht von Freitag auf Samstag im Hotel in London, welche wir gebucht aber wegen der Flugannulation nicht nutzen konnten, ausgefüllt. Darauf kam die Antwort, dass sie zwar die Transportkosten, aber nicht das Hotel bezahlen. Ist das richtig, dass sie dazu nicht verpflichtet sind? Falls das wirklich so ist, können wir dann sonst auf den Artikel 7 im EG 261/2004 bezüglich der 250 Euro Ausfallentschädigung bei Flügen bis 1500km beharren? Haben wir darauf Anspruch?
     
  3. Sir

    Sir Bronze Member

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    Beides hängt davon ab, worauf die Probleme beruhten. Technische Mängel des Flugszeugs hat der EuGH allerdings nicht als Entlastungsgrund angesehen, es sei denn sie beruhen auf Fabrikationsfehlern oder Sabotakeakten (EuGH v. 22.12.2008, Rs. C-549/07 „Wallentin-Herrmann/Alitalia). Da hier wahrscheinlich weder ein Fabrikationsfehler noch ein Sabotageakt vorlag, stehen Dir die Ausgleichszahlung und meines Erachtens darüber hinaus auch die Erstattung der Hotelkosten zu. Mache beide Forderungen unter Hinweis auf das Urteil und hinsichtlich der Hotelkostenerstattung zusätzlich unter Hinweis auf § 280 Abs. 1 BGB geltend. Beides mit Fristsetzung. Da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit EJ nicht zahlen wird, musst Du dann klagen. Die Klage wird mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein. Nur sehr selten gelingt es Airlines, sich erfolgreich auf den Entlastungsgrund "außergewöhnlicher Umstand" nach Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 zu berufen.

    Sir
     
  4. haapee

    haapee Einsteiger

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    Hallo Sir, Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich werde mich demnach nochmals mit dem EasyJet Kundendienst in Verbindung setzen und melde mich wieder mit den neuen Erkenntnissen.
     
  5. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    Habe heute die Mitteilung des zuständigen Amtsgerichts zum schriftlichen Vorverfahren gemäß § 276 ZPO erhalten.

    Es geht voran und die Spannung steigt. Werde Weiteres berichten.
     
  6. Lea

    Lea Entdecker

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    Hallo
    ich hoffe es kann mir hier jemand helfen.
    Ich wollte gstern von Berlin nach London fliegen. Leider hatte mein Flug aufgrung des Streiks in Griechenland 4.45h Verspätung.
    Da ich meinen Anschlusszug in London nicht mehr erreicht hätte und in dieser Nacht keiner mehr fuhr, habe ich mich entschlossen nicht zu fliegen.
    Leider hatte der Flug keine 5 h Verspätung. Offensichtlich bekommt man erst ab 5 h die Kosten zurück erstattet.
    Ich lese hier aber noch was von einer Entschädigung in Höhe von 250 Euro. Trifft die evtl. auf mich zu?
    Ich habe schon eine e-mail an den customer-service geschrieben, werde die Antwort hier posten sobald was kommt.
    Ich frage mich aber, ob ich überhaupt eine Chance habe, irgendeine Entschädigung zu bekommen oder wenigstens einen Gutschein fürs nächste Mal.
    Vielleicht habt ihr eine Idee.
    Vielen Dank!
     
  7. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Lea

    Suche Dir mal über die Google-Suchmaschine den Art. 7 der EG VO 261/2004. Dann erklärt sich alles von selbst. Warte die Ablehnung von EJ ab. Dann kannst Du klagen. Es stünde Dir eine Ausgleichszahlung von 250,- € zu, da die Verspätung größer 3 Stunden und die Distanz kleiner als 1.500 km.
     
  8. Sir

    Sir Bronze Member

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    Dass es 3 Stunden Verspaetung sein muessen, ergibt sich allerdings nicht aus Art. 7, sondern erst aus der EuGH-Rechtsprechung. Nicht wundern!
     
  9. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nun hats auch mich erwischt. Der Flug Freitag Abend von Dortmund nach London Luton war ein Origanisationschaos. Es gab ständig neue Abflugzeiten (unter anderem auch eindeutig falsche Ansagen, nämlich das um 22:10 abgeflogen wird was in Dortmund aufgrund Nachtflugverbot nicht funktioniert). Normale Abflugzeit war 19:55, Boarding war dann um 21:30 mit dem Hinweis das alle rennen sollen damit man es bis 22 Uhr schafft. 15 Minuten nachdem der Flieger da war waren dann auch alle Passagiere eingestiegen und es war 21:55. Durch die Sicherheitsunterweisung hat es dann zu lange gedauert und der Flieger durfte nicht mehr starten. Nach längerem Verhandeln der Pilotin mit dem Tower und mehrerer komplett Gegenteiligen Aussagen ob wir nicht fliegen dürfen oder nicht durften dann alle wieder aussteigen.
    Der Easyjetschalter hat dann gesagt der Flieger fliegt am nächsten Tag, also Heute, aber eine Urzeit wissen sie noch nicht. Das und warum der Flieger gestrichen wurde wollten sie mir nicht schriftlich bestätigen, angeblich dürfen die Damen nicht für ihren Arbeitgeber unterschreiben. Der Flughafen hat sich ebenso geweigert irgendwas zu bestätigen und auf der Anzeigetafel wurde der Flug entfernt.
    Dann gingen Listen rum in die man eintragen sollte ob man ein Einzel oder Doppelzimmer will. Es wurden viele Einzelzimmer eingetragen. Irgendwann kam ein Bus (Essengutscheine wurden übrigens verweigert) und hat alle Leute eingeladen, ist dann mit denen quer durch die Pampa gefahren (wir kamen mehrfach an den gleichen Punkten vorbei) ehe es dann zum Holiday Inn Express ging. Dort angekommen durften die Passagiere vorm Hotel stehen und warten, ich denke die letzten bis zu 2 Stunden. Wünsche nach Einzelzimmern wurden so kommentiert, dass die Airline die Vorgabe gemacht hat es müssen immer 2 Personen in 1 Zimmer (auch Leute sie sich nicht kennen). Das Hotel hat nicht genug Zimmer und so wurden die übrig gebliebenen Leute dann wohl nach 2 Stunden warten noch woanders hingefahren (wir hatten allerdings ein Zimmer bekommen daher kann ich das nicht mit Sicherheit sagen).
    Im Hotel gab es keine Möglichkeit etwas zu essen oder zu trinken, außer einem Getränkeautomaten, der natürlich keine Quittung ausspuckt. In der Umgebung gab es soweit ich das gesehen habe auch nichts mehr zu essen.
    Auf der Internetseite taucht für diesen Flug keine Möglichkeit auf die Tickets zu stornieren. Da wir Morgen Abend bereits wieder zurückmüssen und unser Programm in London sowieso nicht schaffen wollen wir nicht mehr Fliegen.
    Easyjet muss nun wenn ich es richtig weiß 2x250EUR Entschädigung zahlen, das Hotel in London, die ganzen Eintrittskarten für Musical etc. die wir nicht verwenden können, den gebuchten Londoner Bus, Telefonkosten, das Taxi zurück zum Airport um das Auto zu holen und den Flugpreis erstatten, richtig? Ich hatte auch noch eine 400km Bahnfahrt hinter mir um hierher zu kommen (wollte mit einer Freundin die hier in der Nähe wohnt zusammen fliegen), eigentlich geht die meiner Ansicht nach nun auch auf deren Konto. Wie läuft das mit dem Essen, da es nichts zu kaufen gab haben wir dann drauf verzichtet, aber irgendeinen Ausgleich müsste es dafür ja auch geben.
    Der Flug ist nun Heute für 10:30 angesetzt, einfach nicht hingehen dürfte ja ok sein wenn man den erstatten bekommen möchte, oder?
    Wer ist denn verpflichtet zu bestätigen das ein Flug nicht flog? Was tun wenn die Airlinemitarbeiter und der Flughafen sich weigert das zu bestätigen? Auf der Easyjetseite stand auch um 0:30 noch das der Flug planmäßig verlaufen ist.
     
  10. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ist es egal ob ein Flug verschoben oder annuliert wurde was Schadensersatz betrifft? Hier die Antwort vom Easyjet Kundenservice:

    Nach Überprüfung Ihrer Buchung bestätigen wir Ihnen folgende Details:
    Der gebuchte Flug EZY2176 von Dortmund nach Luton, Abflug am 8. Oktober 2010 um 19.55 Uhr wurde über Nacht auf EZY 9276 am 9. Oktober um 10.30 Uhr verschoben.
     
  11. Lea

    Lea Entdecker

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    Hallo,
    danke für eure antwort.
    kann es passieren, dass easyjet den streik in griechenland als unvorhersehbaren grund angibt um nicht zahlen zu müssen?

    ich habe bisher nur eine mail geschrieben mit der forderung auf entschädigung. darauf haben sie bisher nciht geatwortet. an welche e-mail addresse schreibt ihr?
    mein plan ist es nun auf eine antwort zu warten, sollte keine kommen oder sie meine bitte zurückweisen, werde ich eine erneute forderung mit dem vermerk auf das eu-recht mit artikel 6+7 verfassen. dabei setze ich dann auch eine 3-wochen zahlungsfrist und weise sie darauf hin, dass ich sonst eine klage anstrebe. sollten sie dann nicht gezahlt haben, reiche ich die klage ein. (weiß jemand bei welchen gericht?)

    hab ich chancen so an mein geld zu kommen?
    Vielen dank für eure Hilfe!
     
  12. joewhite

    joewhite Entdecker

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    @ Lea

    siehe Europäisches Verbraucherzentrum EVZ - leztes pdf unten auf der Seite

    http://www.evz.de/UNIQ128669798313237/doc1781A.html

    "DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF PAUSCHALEN AUSGLEICH IM FALL EINER ANNULLIERUNG BEIM GERICHT DES ABFLUGORTS ODER DEM DES ANKUNFTSORTS ERHEBEN"

    Grüße
    jw
     
  13. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    So Easyjet hat nochmal geschrieben, mit Antworten sind sie ja recht schnell, sogar am Wochenende. Die bestehen darauf, dass der Flug nur Verspätet war und nicht annuliert wurde. Darum soll es keine Entschädigung geben.
    Aber es gab eine neue Flugnummer und der Flug hob tatsächlich erst um 11:10 ab und nicht am Vorabend um 19:55. Neue Flugnummer beudeutet doch Annulliert oder?
     
  14. HON CIRCLE RD

    HON CIRCLE RD Gold Member

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    Neue Flugnummer bedeutet: Du bist NICHT mit dem gebuchten Flug geflogen
     
  15. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich bin garnicht mehr geflogen weil es sich nicht mehr gelohnt hat. Gibts zur Flugnummer irgendwo ein Urteil oder was nachzulesen was man evtl. verwenden kann?
     
  16. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Der Europäische Gerichtshof hat am 19.11.2009 geurteilt (in den vereinten Rechtssachen C-402/07 und C-432/07), dass die Unannehmlichkeiten die durch eine Verspätung von mehr als 3 Stunden entstehen denen einer Annullierung gleichzusetzen sind und deswegen dürfen Passagiere in dem Fall von Ihren Rechten her gleichgestellt werden mit Passagieren deren Flug annulliert war.
    Urteil: http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/ (und dann C-432/07 eintragen bei Nr. der Rechtssache)

    Teil Easyjet doch mal mit, dass Du der Meinung bist, dass dieses Urteil auf deinen Fall Anwendung hat ;)
     
  17. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Deren Antwort lautet das der Flug verspätet war weil auf einem vorausgegangen Flug außergewöhnliche Umstände auftreten sind und das hat sich dann eben auch auf meinen Flug ausgewirkt. Darum solls keine Entschädigung geben.
     
  18. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Easyjet will mir den außergewöhnlichen Umstand der Verspätung des vorherigen Fluges aus betrieblichen Gründen nicht nenne, nur die Behörden wüssten dies.
     
  19. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Um es zweifelsfrei rauszubekommen, bliebe dir also nur der Klageweg. Allerdings frage ich mich, wenn es wirklich ein außergewöhnlicher Umstand entsprechend der Verordnung und der Urteile dazu wäre, was würde Easyjet davon abhalten, dir diese mitzuteilen? Klingt für mich nach Taktikspielchen. Und ich schätze mal, dass diese Taktik einfach zu häufig aufgeht. Möchtest Du kein Risiko eingehen, könntest Du natürlich noch darüber nachdenken, das Ganze über EU-Claim abwickeln zu lassen. Allerdings verlangen die dafür im Erfolgsfall natürlich wohl eine Provision (27% der zugesprochenen Summe + 25€ Bearbeitungsgebühr) erhält. Der Vorteil wäre, dass sollte Easyjet doch recht behalten mit dem außergewöhnlichen Umstand, entstünden dir keine Kosten.

    Und die Frage ob Verspätung oder Annullierung ist nach dem von mir genannten Urteil ja eh hinfällig.
     
  20. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich hab eine Rechtsschutzversicherung, da können die sich gern drum kümmern. Hab erstmal das Luftfahrtbundesamt angeschrieben, mal schauen ob die nähere Gründe kennen.
    Mir gehts ja auch nicht nur um die 250EUR pro Person sondern vor allem um den Ersatz meiner Kosten fürs Hotel in London etc.
     

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