Hallo, Meine Maschine MUC-LEJ um 11.10 wurde annulliert und ich wurde nun (hoffentlich) auf 14.45 umgebucht. Habe ich da Ansprüche auf irgendetwas (gratis Getränke interessieren wenig, da ich sie sowieso in der Lounge bekomme *g*). Danke für Infos, ftl_vienna
Also offiziell wegen dem Wetter (andere Flüge ab MUC gingen aber ab und in LEJ landeten andere Flüge). Mein Ersatzflug um 14.45 wurde auch annulliert und ich musste um 14.55 nach Dresden fliegen, wo ich dann mit dem Shuttlebus nach Leipzig gebracht wurde. Ankunft um 18.00 statt geplanter Ankunft um 12.10 Uhr... Vielen Dank für weitere Tipps- wo kann ich solche Forderungen geltend machen? ftl_vienna
Damit ist Dir natürlich erst mal der Wind aus den Segenl genommen worden. z. B. das Luftfahrt-Bundesamt schreibt unter http://www.lba.de/cln_011/DE/Buerge..., Nichtbeförderung/Annullierung.html?nn=20280 Ich würde mir also eher keine Hoffnungen machen! Generell: direkt bei der Airline - die sich aber erwartungsgemäß auf die außergewöhnlichen Umstände berufen dürfte. Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt seiner Homepage zu Folge aber eine Erstbewertung des Sachverhaltes vor http://www.lba.de/cln_011/DE/Buerge...erfahren/Durchsetzungsverfahren.html?nn=20280. Soweit die Theorie - ich selbst habe weder mit dem LBA Erfahrung, noch mit Durchsetzungsagenturen wie flightright oder EUclaim, die einen Teil der erfolgreich eingeforderten Entschädigung einbehalten...
Wer eine Annullierung wegen (sehr) schlechten Wetters hinnimmt, ohne ausfallend zu werden - und stattdessen freundlich fragt, ob's nicht doch eine Kompensation wegen der Verspätung geben kann, hat ja auch relativ gute Chancen, etwas zu bekommen. Das geht in manchen Fällen (abhängig von der Fluggesellschaft, dem Status und weiteren zu berücksichtigenden Umständen) so weit, daß man ein kostenloses UPG auf einer zukünftigen Langstrecke (Eco -> Biz oder Biz -> First Class) vereinbaren kann. Das wird dann "mehr wert" sein.
Bei schlechtem Wetter könnnen leider nur schwer weitere Ansprüche geltend gemacht werden. Dies ist vor allem bei der Notfalllogistik interessant :arrow: Regressansprüche gegen den Lieferdienst sind nicht möglich. Da bringt mir das UPG dann leider auch nichts mehr, wenn die Bändern still stehen und die AG 150'000 EUR pro Std verliert.
Deshalb sprach ich ja auch von den (viel später erst stattfindenden) Gesprächen, in denen z.B. auch ein UPG verhandelt werden kann - nix is mit "Anspruch". :idea: Das tut mir sehr leid für Dich. :cry: Uns allerdings schon. Und sei's erst Monate später bei dem passenden Flug. 8)