defekter First Class Sitz

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von lufthansaHON, 31. Dezember 2009.

  1. lufthansaHON

    lufthansaHON Entdecker

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    Lies doch einfach was ich oben geschrieben habe - ich wollte zuerst wissen, was ich fordern soll bzw. darf, bevor ich dies tue oder mich telefonisch melde.

    Und wenn du HON wärst, würdest du sicherlich die Emailadresse nicht hier posten, um ein zuspammen zu vermeiden... Das schadet uns nur wieder selbst....
     
  2. buelli

    buelli Pilot

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    gestern auf der LH 738 FRA-HKG. First. Es funktionierte bei 3 (!) Sitzen die Fußstützen nicht. EIn Platz blieb frei und die beiden anderen bekamen auch das Containerprogramm...
    Peinlich. Und da meinte neulich sogar mal einer, dass die First der LH ja wohl nicht mit der von EK zu vergleichen ist ( Vorteil LH). Nein, dass ist sie wirklich nicht. EK ist um Lichtjahre voraus!

    Beste Grüße aus HKG
     
  3. A381

    A381 Gold Member

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    Es gab, soweit ich mich erinnern kann, irgend wo eine RIchtlinie, wieviel Prozent des Ticketpreises man für unannehmlichkeiten (wie defektes IFE) zurückerstattet bekommt.... Leider weiß ich nicht mehr wo diese Quelle ist und bin leider auch zu faul um selbst zu suchen 8)
     
  4. stefanm

    stefanm Diamond Member

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    das ist ja mal ein wirklich hilfreicher input :roll:
     
  5. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Insesondere, da all diese Regelungen auf Kulanz und nicht auf einem Anspruch beruhen......

    S
     
  6. philtim

    philtim Gold Member

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    Was natürlich nicht stimmt. Wenn man für einen funktionierenden Sitz bezahlt, hat man auch einen Anspruch auf einen solchen. Kann LH diesen nicht zur Verfügung stellen, kann man selbstverständlich den Preis entsprechend mindern.
     
  7. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Was natuerlich nicht stimmt. Du zahlst in erster Linie fuer die Transportleistung. Fuer einen nicht funktionierender Sitz gibt es keinen Rechtsanspruch auf Minderung des Reisepreises. EIne "schlaue" airline wird Dir jedoch aus Kulanz eine Entschaedigung anbieten.

    S
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Die "Transportleistung" beinhaltet aber u.a. auch einen funktionierenden Sitz. Sonst koennte man den Pax ja auch in den "Transport"-(Fracht-) Raum unterbringen. Gestapelt ! :lol: :lol:
     
  9. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Das waere nicht schlau von der Fluggesellschaft, da sich sehr schnell rumsprechen wuerde, dass das First Class produkt nicht sonderlich gut ist. Dies ist im Prinzip die gleiche Diskussion, wie die vor ein paar Jahren, als LH mit unterschiedlichen Biz Sitzen geflogen ist. Man hatte keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitz, man hat keinen Anspruch auf IFE, man hat keinen Anspruch auf ein bestimtes Essen und wenn der Sitz sich nicht zurueckklappen laesst, hat man auch keinen Rechtsanspruch....... Schau einfach mal in die AGBs. Anyhow, die Diskussion ist muessig, wer glaubt einen Anspruch zu haben, kann ja versuchen diesen durchzusetzen.

    S
     
  10. philtim

    philtim Gold Member

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    Sorry, dfw-sen, aber das ist einfach nicht richtig. Der Vertrag zwischen Kunde und Transportunternehmen beinhaltet viel mehr als die bloße Beförderung. Alles, womit die Airline wirbt (bestimmtes Essen, IFE, flacher Sitz, etc.) wird Vertragsbestandteil! Wenn nun etwas nicht funktioniert hat man selbstverständlich auch einen Minderungsanspruch und ist keineswegs auf Kulanz angewiesen. Das hat übrigens nichts mit den AGB zu tun (da kann viel drin stehen, wenn der Tag lang ist), sondern sind Grundlagen unseres Zivilrechts.

    Beispiel: Wenn du in einem Hotel ein Zimmer buchst, zahlst du auch nicht nur für das Bett und Badezimmer, sondern auch für alle anderen Dinge, mit denen das Hotel wirbt (Wellnessbereich, Strandnähe, uvm.), nicht umsonst gibt es viele Gerichtsverfahren um Reisemängel.
     
  11. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Nur ist ein Flugzeug nun mal kein Pauschalurlaub. Mit Lufthansa schliesst Du einen Befoererungsvertrag ab und sonst nicjts. Insofern ist Dein Beispiel interessant aber nicht zielfuehrend. Und die allgemeinen Befoerderungsbedingungen sind leider nicht so unmassgebend wie Du denkst.

    Aber wie ich bereits gesagt habe, kann jeder der der Meinung ist einen Anspruch im Falle eines solchen "Mangels" zu haben gerne versuchen das Geld ueber den Rechtsweg zu bekommen. Ich halte es fuer Sinnvoller auf Kulanz zu hoffen.

    S
     
  12. philtim

    philtim Gold Member

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    Das hat absolut nichts mit Pauschalurlaub zu tun. Verträge beinhalten neben Hauptpflichten eben auch vertragliche Nebenpflichten. Kannst du gerne googeln oder mir einfach glauben, ich mach das hauptberuflich. :p
     
  13. Guest

    Guest Guest

    philtim,
    lass´gut sein, denn mancher laesst nur das gelten, was er sich einredet (siehe diverse Beitraege)
    Da kommst Du auch mit juristischem Detailwissen nicht gegen an, kostet nur Zeit und Nerven 8)
     
  14. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Oder einfach nicht glauben.... Ich denke wir koennen die Diskussion hiermit einfach beenden.
    S
     
  15. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Ja ja!

    S
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Nur der Vollständigkeit halber: User philtim hat völlig recht was seine Ausführungen zu den Vertragspflichten angeht. Neben der Hauptpflicht zur Beförderung hast du daneben selbstverständlich auch einen Rechtsanspruch zur Beförderung unter den gebuchten und bezahlten Konditionen, was sich hier in erster Linie auf die Kabine mit ihrer angepriesenen Ausstattung bezieht. Buchst du statt Economy eben First in Erwartung eines beworbenen Entertainment-Systems und eines flachen Betts, und gibt es das nicht, stellt dies rechtlich einen Mangel in der Vertragserfüllung dar - da braucht man nicht auf Kulanz zu hoffen. Da kann die Airline (wie es dein Verständnis zu sein scheint) nicht sagen "Sie haben nur einen Beförderungsvertrag, wir müssen das nicht liefern". Wie hoch das Nichtvorhandensein aus welchen Gründen zu entschädigen ist, sei hier mal der Einfachheit halber dahingestellt.

    Aber gut, wenn du es nicht glauben willst und dich auch nicht informieren willst, dann steht dir das gerne zu.
     
  17. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Danke!

    S
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Daraus folgt, dass du zukünftig auch auf Belehrungen bezüglich angeblich falscher Aussagen verzichten wirst, wenn du ohnehin nicht gewillt bist, anderweitige Meinungen anzunehmen. Ebenfalls Danke!
     
  19. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Deine Schlussfolgerung ist falsch. Wie leider so oft. Du kannst aus meinem "Danke" lediglich schliessen, dass ich nicht jeden Unsinn, der hier von einigen der "Experten" verzapft wird, glaube und ich Dir danke, dass Du mir das so grosszuegig zugestehst.

    S
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Das hast du allerdings falsch verstanden. Ich habe dir zugestanden, gerne weiter falsch informiert zu bleiben, wenn du so darauf beharrst, das nicht zu ändern.

    Es steht dir völlig frei, Aussagen nicht zu glauben und nicht auf den Wahrheitsgehalt zu verifizieren. Zum Problem wird das dann, wenn du diese Grundeinstellung auch auf völlig korrekte Sachverhalte anwendest, wie hier gegeben. Aber auch das steht dir frei, nur dann darfst du dich auch nicht wundern, wenn du das zu hören bekommst und sich folglich niemand deiner Meinung anschließt.
     

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