Genau das reicht ja nach dem oben genannten EuGH Urteil mit Alitalia nicht aus. Denn bei einen so komplexen technischen System wie ein Flugzeug hat die Airline auch bei ausreichender Wartung mit Fehlern zu rechnen und muss diese auch vertreten.
Ich habe den Beck Kommentar jetzt mal übeflogen, und die Überschriften sind verwirrend. Die Allitalia Maschine war IN der Wartung und DA hat man einen Fehler gefunden: Aber beide Fälle treffen hier nicht zu, das Flugzeug WAR gewartet (unterstelle ich LH einfach mal) und der Fehler ist IM Betrieb aufgefallen, nicht am vorabend beim Wartungscheck.
Grundsätzlich gilt nach dem Urteil, dass technische Defekte keine Außergewöhnliche Umstände sind und dadurch keine Exkulpation ermöglichen. Außnahmen sind z.B. grundsätzliches grounden eines Flugzeuges, weil der Hersteller einen Baufehler entdeckt hat. Und dies geht auch nur dann, wenn die Airline alle anderen ihr zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung der Streichung erfolglos versucht hat. Im übrigen gilt hier eine Beweislastumkehr. Die Airline muss also die besonderen Umstände begründen. Meiner Meinung nach steht in diesem Fall eine Entschädigung zu...
NEIN, technische Defekte sind genau dann keine außergewöhnlichen Umstände, wenn diese: a) BEI der Wartung Auftreten (Alitalia) b) bei nicht nach Herstellervorgaben gewartetem Fluggerät (darf das überhaupt fliegen in der EU?) auftreten. Zumindest laut dem zitierten Urteil (das übrigens nicht bindend ist), selbiges steht da auch ausdrücklich (naja so ausdrücklich wie Juristen das können :roll: ) drin. Sorry aber ich würde (um mal bei Deinem Nick zu bleiben) meinen LTB treten (und zwar ÄUßERTS feste) wenn an nem Ventus der Turbo mal nicht klappt. Da kann der mir 10mal was erzählen von komplexem System. Das muss Sie immer. Die Meinung steht Dir selbstverständlich frei, meinem Rechtsempfinden nach hat LH mehr getan als Sie muss und meiner juristischen Meinung nach auch...
Es gibt IATA Rules.... die gelten und LH hat innerhalb 24 Stunden befördert und damit iss gut! Der Rest sind Spitzfindigkeiten
So, jetzt pack mal die Goldwaage wieder ein, dfw-sen. Dass die LH sich in der Regel ihren Kunden im zu erwartenden Mass verhält, und damit ihren Teil erfüllt, ist ja der Normalfall, und darüber hinaus braucht man auch nicht gehen. Aber wie immer in dieser Welt gibt es halt einige Fluglinien, die die Regel zu sehr zu Ihren Gunsten auslegen, und ihre Passagiere im Regen stehen lassen, wenn's gerade nicht passt. Und solchen gehört halt auf die Finger geschlagen mit o.g. oder ähnlichen Urteilen. Die Kompensation (oder Compensation im Vielflieger Deutsch) ist auch durchaus als Strafe für die Airline zu verstehen, damit nicht geglaubt wird, der Flughafen ist eine rechtsfreie Zone. Und leider geht es bei vielen Unternehmen ja oftmals nur mit Geld, das den Profit schmälert, damit sich etwas ändert, denn freiwillig sind viele der heute oft als normal angesehenen Ersatzleistungen mit Sicherheit nicht entstanden.
Das Verhalten mancher Passagiere ist und bleibt allerdings "erbärmlich". Natürlich wie stets vollkommen ohne "Goldwaage" - wofür denn auch???
Wenn mich ein Unternhemen (egal in wlecher Branche) schlecht behandlet, dann wechsele ich zu einem anderen Anbieter, der mir besseren Service bietet. Dafuer brauche ich keine "Strafen" und ich ziehe auch keine Befriedigung daraus, wenn eine Grossunternehmen ein paar 100 Euro "Compensation" zahlen muss..... S
Deine Einstellung ist sehr kurzsichtig. Bedeutet also: Dienstleister macht einen Fehler, Kunde weg. Ein ansonsten guter Dienstleister sollte immer vom Kunden die Möglichkeiten erhalten, sich zu verbessern. Zugegebenermaßen steckt in dem Kundendialog der LH noch enormes Steigerungspotential. Sehr viele Dienstleister und Hersteller reagieren sehr positiv auf konstruktive Kritik.
Meine Einstellung ist nicht kurzsichtig, du machst einfach falsche Annahmen. Ich habe gesagt, dass ich den Anbieter wechsel, wenn ich mich schlecht behandelt fuehle. Ich habe nicht gesagt, dass ich dies nach einem Fehler tue. Wann der Zeitpunkt kommt, an dem ich mich schlecht behandelt fuehle ist unterschiedlich, aknn aber durchaus erst nach einer Reihe von Fehlern oder verpatzten Gutmachungen sein. Ich verschwende aber nicht tagelannge Energie darauf ein paar hundert Euro zu erstreiten. S
"Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind." Das geht weiter als von Dir genannt. Da ich bei diesem oben genannten Thema Das ist mir aber ganz neu, dass die Interpretation des EuGH nicht bindend ist. Schließlich obliegt im die Auslegung des Gemeindschaftsrechts. Und die betreffende Entscheidung ist mit Ihren Schlussfolgerungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Kannst mir aber gerne mal erklären warum es nicht bindend sein soll. Soll man dann ja auch bei LH machen, ist mir ja auch egal warum der Flieger nicht fliegt. Wie so häufig gibt es in Jura eben (zu)viele Meinungen...
Die Abstimmung mit den Füßen funktioniert nun aber nicht immer, auch wenn Du es vielleicht konsequenter als andere durchzuziehen vermagst. Leider gehört dann auch schon einmal Kontrolle einer übergeordneten Stelle dazu, weil ich persönlich beispielsweise selbst auf die eine schlechte Erfahrung gut verzichten kann.
Jeder soviel Schutz und Haendchenhalten wie er mag. Deshalb gibt es ja auch Leute, die es lieben einen Pauschalurlaub zu machen, und Andere die es hassen....... Nur wirklich guten Service kann man nicht durch "Big Brother" erreichen.... S