Angabe von falschen Adressen (k)ein Problem in D???

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von fly4free, 15. Februar 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Und noch mehr spart man, wenn man das Auto und das Ticket in den USA kauft.
     
  2. Rostow

    Rostow Silver Member

    Beiträge:
    364
    Likes:
    0
    Es gab auch schon eine Menge Verfahren gegen Hersteller in den unterschiedlichsten Ländern (Belgien, Dänemark,etrc.) die ihren Vertragshändlern (untermalt mit der Drohung, sie selbst nicht mehr zu beliefern) untersagen wollten, an EU-Bürger zu verkaufen. Das hat ziemlich gerappelt und war für die Hersteller dann auch nicht so billg :wink:

    R.
     
  3. fly4free

    fly4free Gold Member

    Beiträge:
    712
    Likes:
    0
    Das mit dem Ticket lass ich gelten, dass kommt per E- oder Schnecken-Post.
    Aber die Frachtraten für Autos sind ziemlich hoch, wie ich aus Erfahrung weiss.... :lol:
     
  4. Rostow

    Rostow Silver Member

    Beiträge:
    364
    Likes:
    0
    Aktuell gehen die Rates AFAIR bei ca. 1,5 bis 2 T$ los- das geht.
    Extrem nervig kann aber dann die Zulassung in D werden... :roll:

    R.
     
  5. HON CIRCLE LS

    HON CIRCLE LS Platinum Member

    Beiträge:
    1.920
    Likes:
    0
    Auch ich habe mehrere Wohnsitze und nach gültigem recht muss ich an KEINEM angemeldet sein, sofern ich nicht mindestens 181 Tage dort verweile, was bei mir in keinem Fall zutrifft.
    Ich habe mich aber freiwillig in Bora Bora (mit meinem französischen Pass) angemeldet und bei der Schweizer Botschaft in Paris.

    Aber ich könnte auch noch an anderen orten angemeldet sein, weil der Schweizer Pass keine Wohnadresse beinhaltet im Gegensatz zum französischen Pass...
     
  6. fly4free

    fly4free Gold Member

    Beiträge:
    712
    Likes:
    0
    1. CH: Hauptwohnsitz mit CH-Pass und CH-ID[/*:m:a5e5f]
    2. D: Nebenwohnsitz mit D-Pass und D-PA (nach D-Recht 1. Wohnsitz)[/*:m:a5e5f]
    3. NL: Arbeitswohnsitz, gemeldet[/*:m:a5e5f]
    4. ARG: Arbeitswohnsitz, gemeldet (bin aber NOCH nie dagewesen)[/*:m:a5e5f]

    @HON CIRCLE LS: Das ist meines Wissens nach nicht überall so einfach.
    Wenn du in D einen Wohnsitz hast, musst du dich unabhängig von der Aufenthaltsdauer anmelden.
    Auch bei uns in der CH musst du dich bei der Einwohnerkontrolle anmelden, wird sonst teuer;
    D-Kollege hat gerade CHF 500.- dafür liegenlassen.
     
  7. HON CIRCLE LS

    HON CIRCLE LS Platinum Member

    Beiträge:
    1.920
    Likes:
    0
    Ich habe eine Wohnung in Oberwil und bin dort abgemeldet, da ich nur etwa 30 Tage im Jahr dort bin.

    Und offiziel für die Schweiz bin ich in Boras Bora angemeldet, also muss ich mich bei keiner Einwohnerkontrolle anmelden. Da hast Diu irgend eine Fehlmeldung....

    Ich bezahle auf grund der Liegenschaften auch noch Steuern in der Schweiz und habe auch dort meinen Wohnsitz in Bora Bora.
     
  8. fly4free

    fly4free Gold Member

    Beiträge:
    712
    Likes:
    0
    Kann sein, dass die kurze Zeit, dein CH-Pass und der Status als Auslandsschweizer die Anmeldung überflüssig machen.
    (Bora Bora würd ich als Wohnsitz auch vorziehen)

    Der Kollege war 4 Monate in der CH, hat eine Wohnung gemietet, hat einen D-Pass und einen aufmerksamen Gemeindeammann :lol:
    Das kostet dann.....
     
  9. HON CIRCLE LS

    HON CIRCLE LS Platinum Member

    Beiträge:
    1.920
    Likes:
    0
    ja klar. Ich gelte als Auslandschweizer
     
  10. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

    Beiträge:
    1.237
    Likes:
    0
    Na ja - und in D haben ja viele Gemeinden eine sogenannte ZWEITWOHNUNGSSTEUER eingeführt.

    Ob diese ganzen Kosten dann die Ersparnis aufwiegen ist die Frage.
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Oberwil, BL?
     
  12. HON CIRCLE LS

    HON CIRCLE LS Platinum Member

    Beiträge:
    1.920
    Likes:
    0


    Warum willst Du das so genau wissen ?
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Allerdings, da musste ich dann intervenieren und einiges umstellen.
     
  14. stefanm

    stefanm Diamond Member

    Beiträge:
    3.048
    Likes:
    0
    ... wie es in ham z. b. schon seit mehr als 15 jahren so üblich ist .. ;-)
     
  15. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

    Beiträge:
    1.219
    Likes:
    0
    was hat denn die 2twohnsteuer und das @flysurfer deswegen intervenieren musste, mit dem problem/frage des op zur angeblich strafrechtlich relevanten angabe von falschen adressen , zu tun? :shock: die 15jahre in ham lösen das auch nicht. :lol:
     
  16. TomSE

    TomSE Bronze Member

    Beiträge:
    122
    Likes:
    0
    Wenn wir bei dem Straftatbestand des Betruges bleiben, dann gilt hier deutsches Recht. Solange Du bei Begehen der Straftat Dich in Deutschland aufhältst auf jeden Fall.

    Und die Domänenendung .com ist kein Hinweis auf eine Geschäftsbeziehung zu einem nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen.
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Interessiert eh nicht.
    Wenn das Ticket wird in USA ausgestellt wird, ist dort auch der Gerichtsstand. Letzterer definiert sich ja nicht anhand der Nationalität des Passagiers, sondern anhand des POS.
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Ist dort möglicherweise ein Gerichtsstand. Möglicherweise auch am Abflugort, Ankunftsort, Umsteigeort, Ort eines Ereignisses, Sitz der Airline, Sitz des Flugzeugherstellers etc.
     
  19. fly4free

    fly4free Gold Member

    Beiträge:
    712
    Likes:
    0
    Stimmt so nicht ganz:
    Massgeblich ist der in den AGB o.Ä. definierte Gerichtsstand, wenn nicht geregelt IMHO Firmensitz oder deine Adresse.
    POS hat da weniger Einfluss: BSP MediaMarkt musst du auch gegen den HAuptsitz klagen und nicht gegen den POS (Markt)

    Es ergibt sich bei falscher Adresseangabe (im I*net) auch schon das nächste "Issue":
    Schon mal unter falscher Adresse geklagt.. :mrgreen:
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Ja klar, ein Amerikaner, der in Amerika ein LH-Ticket nach Deutschland kauft, muss dann also in Deutschland klagen. :roll:
    Krampf!!!!
    Die Amigerichte erklären sich bei sowas IMMER für zuständig, selbst WENN in den US-AGBs was anderes stehen sollte. Steht aber eh nicht drin.
    Aber ich sehe schon, eine Diskussion mit minimalstem Realitätsbezug ist hier nicht möglich oder gewünscht, deshalb entsage ich nun dieser offensichtlichen Zeitverschwendung. :)
     

Diese Seite empfehlen