Iberia muss Schadenersatz zahlen. Eine Fluggesellschaft darf Kunden nicht vom Flug ausschließen, weil sie die zur Ticketzahlung genutzte Kreditkarte beim Check-In nicht vorzeigen können. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage gegen Iberia entschieden. http://www.rp-online.de/reise/ratgeber/ ... 71110.html http://www.travel-one.net/86/article/23 ... ument.html https://www.vzbv.de/start/index.php?pag ... 4a3a54c10e