435€ bei expedia.fr / 1026€ bei expedia.de

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von rainer1, 16. Dezember 2007.

  1. rainer1

    rainer1 Diamond Member

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    tickets sind angekommen.
    vive l`expedia.fr

    rainer1
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Die Flugpreise über expedia.fr sind des öfteren andere (niedrigere) als bei expedia.de oder sonst irgendwo. Habe gerade über expedia.fr einen LH-Flug TXL-CGN-TXL in Eco für den 14.2. gebucht. Für die von mir gewünschten Flüge erhielt ich auf der LH-Website einen Preis von mehr als 200 Euro. Desgleichen bei expedia.de. Expedia.fr berechnet dagegen lediglich 160. An der fehlenden TSC alleine kanns nicht liegen.
     
  3. HON CIRCLE LS

    HON CIRCLE LS Platinum Member

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    Ich meine, es gibt keine feste Regel... Ich buche über Expedia.com und bin manchmal billiger als über .fr oder .de!

    Man muss halt alles ausprobieren...
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Da gibts auch noch ne andere Seite: http://www.checkfelix.at , das ist auch ne Suchmaschine wo man das Herkunfstland eingeben muss. Es ist erstaunlich was es für unterschiede gibt. Außerdem ist es so viel einfacher die verschiedenen Tarife zu finden anstatt sich immer unter .com oder .de oder .fr oder was weiß ich was einbuchen zu müssen. Außerdem sucht checkfelix nicht nur bei den Airlines sondern auch bei den ganzen anderen Anbietern wie ebookers, Sta Travel, Opodo usw. usw. usw.

    P.S: Nicht von .at irritieren lassen
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Zumindest innerhalb des EU-Raums dürfte es unerheblich sein, in welchem Land man sein Ticket kauft. Wenn es dieses in Frankreich (in diesem Fall expedia.fr) günstiger gibt, dann halte ich es für legitim, es dort auch zu buchen. Aus meiner Sicht ist eine Verweigerung der Beförderung oder gar eine Nachbelastung der Differenz zum deutschen Preis aus rechtlicher Sicht nicht haltbar. Es ist ohnehin fraglich, ob unterschiedliche Preise innerhalb des EU-Raums rechtskonform sind. Das käme auf eine Musterklage an.

    Auch bei der Buchung außerhalb des EU-Raums sehe ich grundsätzlich keine Probleme, solange kein Landesrecht verletzt wird. Beispiel Lufthansa.com: Hier wird der Begriff 'Wohnsitz' benutzt. Dieser Begriff ist aus rechtlicher Sicht jedoch zunächst einmal nicht gleichbedeutet mit Hauptwohnsitz. Besucht man z.B. häufig einen Freund in den USA, so könnte man dessen Wohnung als Nebenwohnsitz betrachten. Für den Begriff "Nebenwohnsitz" gibt es keine Definition, die gar einen Mindestaufenthalt fordern würde. Man kommt hier auch nicht mit dem Melderechtsrahmengesetz in Konflikt, weil dieses gemäß § 12 Abs. 1 MRRG lediglich vorsieht, dass Nebenwohnsitze innerhalb Deutschlands angemeldet werden müssen. Merke: Solange auf der US-Homepage von Lufthansa nicht "Hauptwohnsitz" steht, sehe ich keine Probleme bei der Buchung.

    Und last but not least: Die AGB der Deutschen Lufthansa AG widmen sich an keiner Stelle dem Punkt Wohnsitz. Sie untersagen nicht ausdrücklich das Buchen von Tickets über ausländische Seiten.

    Das ist meine laienhafte Ansicht. :wink:
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Danke PNR, wie es der Zufall so will hast Du mir mit Deiner Antwort bei einem ganz anderen Thema geholfen. Ich würde gerne, falls Du erlaubst Dich bei dem anderen Thema zitieren??
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Haste ja schon - und zwar ohne Quellenangabe. Tzzzz. :D
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Ja konnte leider nicht warten. Das mit der Quellenangabe kam mir auch im nachhinnein. Werde das gleich noch mit angeben
     
  9. Guest

    Guest Guest

    LOL, das war'n Spaß, 747. Aber danke. :wink:
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Nein nein, das sollte eigentlich selbstverständlich sein das man seine Quelle angibt. Habs einfach nur total übersehen. Außerdem ist das ja das mindeste was man tun kann wenn man schon den Beitrag von jemanden verwendet. :D
     
  11. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    weiß zwar nicht, für welches thema du den beitrag von @pnr verwendet hast (hoffe nicht bei der 2. juristischen staatsprüfung :lol:) - immerhin hat er ihn ja als "laienhafte ansicht" gekennzeichnet. 8) bei den ausführungen "europa" würde ich zustimmen, bei "usa" halte ich die rechtslage für nicht so eindeutig - meine meinung. :wink:
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Verdammt Eagle Eye woher weißt Du das mit dem 2. Staatsexamen???? :wink:

    Hab ihn verwendet under dem Thread: 2.April auf http://www.lufthansa.com!!! Also bei dem Thread. Da wurde auch bzgl. des Wohnsitzes diskutiert.
     

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