InsideFlyer.de [German] Germany InsideFlyer.co.uk [English] United Kingdom InsideFlyer.com [English] United States InsideFlyer.no [Norwegian] Norway InsideFlyer.se [Swedish] Sweden InsideFlyer.dk [Danish] Denmark InsideFlyer.nl [Dutch] Benelux
Ganz aktuell gibt es eine Entscheidung des BGH zu KLM und sogar zu einem gestrichenen Zubringerflug von Berlin nach Amsterdam. Den Anspruch auf...
@ecco giorgio Ja die Ausgleichszahlung ist eine pauschale Entschädigung, aber nicht unbedingt für die Folgekosten, sondern eher für die ideellen...
Im Übrigen so eine Klage kann auch ein bisschen Gesellschaftskunde sein. Der Gesellschaftskundekurs kostet im unwahrscheinlichen Fall des...
Wobei was ich zum Kostenrisiko ergänzen will, man kann das Risiko auch minimieren, erstens dadurch, dass man selbst keinen Anwalt nimmt und die...
Bei der Klage bekommst Du hier Unterstützung. Die Entscheidung, ob Du klagst, musst Du treffen. Eine Erwägung ist natürlich das Risiko, zu...
Und dann noch etwas: Die Airlines nervt das EuGH-Urteil natürlich. Und sie werden vielleicht auch versuchen, noch ein weiteres Urteil des EuGH zu...
Positiv ist anzumerken, dass man hier an einen Sachbearbeiter geraten ist, der sich nicht auf Textbausteine beschränkt. Ich würde aber nochmals...
Die Chancen, die Ausgleichszahlung zu bekommen, sind recht hoch. Von daher würde ich eher sagen, gehe zum Anwalt oder klage in Eigenregie....
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Belehrungen nicht in allen Annullierungs- und Verspätungsfällen verteilt werden. Ich jedenfalls habe in...
@ Lea Hatten wir das Thema nicht schon? EJ hat nicht recht! Es stimmt zwar, dass sich aus dem Text der VO kein Anspruch auf Ausgleichszahlung...
Also was EUClaim angeht, würde ich mal ganz stark vermuten, dass es diese Einrichtung nur deshalb gibt, weil es so wahrscheinlich ist, zu...
Selbst wenn Dir das LBA tatsaechlich ein Ereignis bestaetigt, das man als aussergewoehnlich ansehen kann, wuerde ich auf jeden Fall klagen. Denn...
Dass es 3 Stunden Verspaetung sein muessen, ergibt sich allerdings nicht aus Art. 7, sondern erst aus der EuGH-Rechtsprechung. Nicht wundern!
Aus Sicht von KLM die falsche Antwort. Technische Maengel gelten in aller Regel nicht als aussergewoehnlicher Umstand i.S.v. Art. 5 Abs. 3 der VO...
@dido78 Da es neben der Annullierung auch den Fall der Verspätung gibt, kann die Änderung des Abflugtermins keine Annullierung sein. Dein Fall mit...
Siehe mein Beitrag von eben. M.E. müssen Mehrkosten erstattet werden.
Die VO 261/2004 gilt hier nicht, jedenfalls nicht direkt. Geregelt wird dort nur Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung. Nichts davon...
Beides hängt davon ab, worauf die Probleme beruhten. Technische Mängel des Flugszeugs hat der EuGH allerdings nicht als Entlastungsgrund...
Ja, das geht dann wohl wirklich nicht ohne Anwalt im Ausland. Und Tipps dazu, wie man die findet und wieviel das kostet, habe ich nicht....
Du hast die Wahl zwischen dem Gericht, das für den Abflughafen und dem Gericht, das für den Zielflughafen zuständig ist.